1. 1.1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Druckereimitarbeiter tätig. Im Januar 2015 meldete er sich mit Hinweis auf Rückenbeschwerden zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin gewährte ihm in der Folge berufliche Eingliederungsmassnahmen, welche mit Mitteilung vom 29. Februar 2016 abgeschlossen wurden. Des Weiteren liess sie ihn polydisziplinär begutachten (Gutachten MEDAS Zentralschweiz vom 11. April 2017). Mit Verfügung vom 19. April 2018 sprach sie ihm sodann rückwirkend ab dem 1. Juli 2015 eine Viertelsrente zu.