Die beiden hatten keine Probleme miteinander und mit uns. Wir haben zusammen gelacht, Musik gehört, sie hatten es in ihrer Jungsgruppe lustig, wie es eigendlich meistens ist[.] ich war froh und dankbar, einen tollen Donnerstag mit den beiden erlebt zu haben" (VB 39 S. 21; Hervorhebung durch das Gericht). Auch den Berichten des (ehemaligen) Klassenlehrers des Beschwerdeführers ist ein positives Gesamtbild zu entnehmen. So wurde etwa festgehalten, dieser sei gut in der Klasse integriert und pflege einen guten Umgang mit den Mitschülern.