Während die Diagnose einer ASS im sich auf ausführliche Anamnese und Untersuchungen stützenden Gutachten der Psychiatrischen Kliniken D._____ vom 1. November 2022 mit fundierter Begründung verneint wurde (VB 29.1 S. 113 f.), wurde sie von den behandelnden Kinderpsychiatern (VB 4 S. 1; 39 S. 3 ff.) und der behandelnden Psychotherapeutin (VB 36 S. 3 ff.) unter anderem gestützt auf weitere durchgeführte Testungen entschieden bejaht. Entsprechend äusserte die am 3. Juli 2023 erneut um Stellungnahme gebetene RAD-Ärztin Dr. med. F._____, Fachärztin für Kin- der- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, welche das Vorliegen ei-