Insbesondere hinsichtlich des allfälligen Vorliegens einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) gehen die Meinungen der beteiligten Fachmediziner auseinander. Während die Diagnose einer ASS im sich auf ausführliche Anamnese und Untersuchungen stützenden Gutachten der Psychiatrischen Kliniken D._____ vom 1. November 2022 mit fundierter Begründung verneint wurde (VB 29.1 S. 113 f.), wurde sie von den behandelnden Kinderpsychiatern (VB 4 S. 1; 39 S. 3 ff.) und der behandelnden Psychotherapeutin (VB 36 S. 3 ff.) unter anderem gestützt auf weitere durchgeführte Testungen entschieden bejaht.