Im Zusammenhang mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Geschäft des Bundesrates 08.047) war später zwar vorgesehen, den Anspruch auf Hilflosenentschädigung für lebenspraktische Begleitung in der UVV ausdrücklich zu verankern (Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung [UVV] des Bundesamtes für Gesundheit [BAG] vom März 2016 S. 10 f.). Aufgrund der Ausführungen in der Vernehmlassung, wonach am Beispiel des Assistenzbeitrages eine Erweiterung und damit Angleichung des -9-