vgl. auch die Beispiele in Rz. 2017 KSH). Daran ändern auch die Ausführungen in einzelnen Berichten der C._____ AG nichts, wonach sich die Einschränkungen des Beschwerdeführers im privaten Alltag zeigen würden und dieser im Alltag derart eingeschränkt sei, dass er zu dessen Bewältigung auf klare Strukturierung von aussen angewiesen sei (vgl. die ärztliche Stellungnahme/Einschätzung des Integritätsschadens der C._____ AG vom 14. Februar 2023 in VB 379 S. 3 f. sowie den Abschlussbericht der Physiotherapie der C._____ AG vom 31. Oktober 2022 in VB 334 S. 7).