Es sind vorliegend somit verschiedenste Massnahmen (insbesondere die erwähnte "Natel-Erinnerung") denkbar, die dem Beschwerdeführer dabei helfen würden, sich daran zu erinnern, sich die Zähne zu putzen oder zu duschen (vgl. zu den vom Beschwerdeführer geltend gemachten weitergehenden Einschränkungen im Bereich der Körperpflege E. 5.1.3.). Daran ändern auch die Ausführungen des Beschwerdeführers in der Beschwerde vom 23. Oktober 2023 nichts, wonach dieser in gesellschaftlichen Gesprächen den roten Faden verliere, andere nicht zu Wort kommen lasse und den Grund der Unterhaltung vergesse (Beschwerde S. 5 f.). So sind auch in solchen Situationen verschiedene Massnahmen vorstellbar. Dem Be-