Dieser verweist selbst darauf und beschränkt die von ihm vorgebrachten Einschränkungen ebenso auf das Duschen, das Zähneputzen und das Pflegen gesellschaftlicher Kontakte (Beschwerde S. 5 f.). Zwar führt er aus, die übrigen alltäglichen Lebensverrichtungen seien nicht abgeklärt worden und die Ausführungen bezögen sich nur auf die direkte Dritthilfe (Beschwerde S. 4). Beim im Abschlussbericht der Ergotherapie der C._____ AG vom 27. Oktober 2022 beschriebenen allfälligen Hilfebedarf handelt es sich jedoch jeweils klarerweise um indirekte und nicht direkte Dritthilfe.