5. 5.1. 5.1.1. Die Ausführungen im Abschlussbericht der Ergotherapie der C._____ AG vom 27. Oktober 2022, wonach der Beschwerdeführer in allen alltäglichen Verrichtungen selbstständig sei und lediglich manchmal vergesse, sich die Zähne zu putzen oder zu duschen (VB 334 S. 5 f.; E. 3.), sind nachvollziehbar. So werden die Ausführungen im Abschlussbericht der Ergotherapie der C._____ AG vom 27. Oktober 2022 vom Beschwerdeführer auch nicht bestritten. Dieser verweist selbst darauf und beschränkt die von ihm vorgebrachten Einschränkungen ebenso auf das Duschen, das Zähneputzen und das Pflegen gesellschaftlicher Kontakte (Beschwerde S. 5 f.).