4. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, die Beschwerdegegnerin habe die Hilfsbedürftigkeit nicht direkt abgeklärt, sondern würde sich lediglich auf den Abschlussbericht der Ergotherapie der C._____ AG vom 27. Oktober 2022 stützen. Deren Aufgabe sei es jedoch nicht gewesen, die Hilflosigkeit zu prüfen (Beschwerde S. 4). Es liege somit eine Verletzung der Untersuchungsmaxime vor (Beschwerde S. 5). Der -5-