3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich im Wesentlichen auf den Abschlussbericht der Ergotherapie der C._____ AG vom 27. Oktober 2022. Darin wird ausgeführt, dass der Beschwerdeführer Gedächtnisprobleme im Alltag angegeben habe. So vergesse er z. B das Zähneputzen oder das Duschen. Manchmal vergesse er, sich zum Mittagsschlaf einen Wecker zu stellen. Der Beschwerdeführer sei in allen alltäglichen Verrichtungen wie Waschen, Anziehen etc. selbstständig. Tätigkeiten im Haushalt, wie Kochen und Wäsche machen könne er für eine gewisse Zeit, bis die Schmerzen im Brustkorb oder Müdigkeit aufträten. Die anfallenden Arbeiten würden daher hauptsächlich von der Ehefrau übernommen.