"1. Der Einspracheentscheid vom 20. September 2023, zugestellt am 22. September 2023, sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei ab dem 1. Mai 2021 mindestens eine Hilflosenentschädigung leichten Grades auszurichten. 2. Eventualiter sei der Einspracheentscheid vom 20. September 2023 aufzuheben und die Angelegenheit sei an die Beschwerdegegnerin zur Vornahme weiterer Abklärungen zurückzuweisen. 3. Die Beschwerdegegnerin sei zur Tragung der Vertretungskosten des Beschwerdeführers zu verpflichten."