Mit Schreiben vom 5. Juli 2023 stellte die Beschwerdegegnerin die vorübergehenden Leistungen per 31. Juli 2023 ein und sprach dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 12. Juli 2023 für die Folgen des Unfalls eine Integritätsentschädigung von Fr. 106'704.00 bei einer Integritätseinbusse von 72 % sowie eine Rente ab dem 1. August 2023 bei einem Invaliditätsgrad von 100% zu. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Einsprache. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 20. September 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: