Fr. 63'667.75 x 100) im Erwerbsbereich. Bei anteilsmässiger Gewichtung der Einschränkung ergibt sich per Januar 2022 bei einem Invaliditätsgrad von 34.67 % (50 % x 69.33 %) im Erwerbsbereich und einem Invaliditätsgrad von 5.25 % (50 % x 10.5 % [vgl. E. 5.4. hiervor]) im Haushaltsbereich gesamthaft ein Invaliditätsgrad von 40 % (34.67 % + 5.25 %, gerundet 40 %).