Allgemein könne aus versicherungsmedizinischer Sicht darauf hingewiesen werden, dass im Haushalt von einer freien Einteilbarkeit der Arbeit und der Pausen auszugehen sei, weshalb sich die gestellten Diagnosen in der Haushaltstätigkeit geringer auswirken dürften als bei einer regelmässigen, von aussen getakteten Berufstätigkeit (VB 92 S. 2). Im Bericht vom 11. Mai 2023 führte die Abklärungsperson sodann ergänzend aus, die Einschränkungen im Haushalt seien vor Ort detailliert aufgenommen worden. Es handle sich um einen sehr gepflegten Haushalt. Wie der Rechtsvertreter erwähne, erhalte die Beschwerdeführerin keine Fremdhilfe im Haushalt.