_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Praktischer Arzt, hielt zudem in seiner Aktenbeurteilung vom 4. Mai 2023 fest, die Ausführungen der Psychologin zu den Einschränkungen im Haushalt seien nicht geeignet, die Ergebnisse der Abklärung an Ort und Stelle vom 1. Juni 2022 wesentlich in Frage zu stellen. Allgemein könne aus versicherungsmedizinischer Sicht darauf hingewiesen werden, dass im Haushalt von einer freien Einteilbarkeit der Arbeit und der Pausen auszugehen sei, weshalb sich die gestellten Diagnosen in der Haushaltstätigkeit geringer auswirken dürften als bei einer regelmässigen, von aussen getakteten Berufstätigkeit (VB 92 S. 2).