5. 5.1. Betreffend die Einschränkung im Aufgabenbereich stützte sich die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung vom 14. September 2023 (VB 97) auf den Bericht vom 13. Juni 2022 über die Abklärung an Ort und Stelle vom 1. Juni 2022 (VB 73) sowie die ergänzende Stellungnahme der Abklärungsperson vom 11. Mai 2023 (VB 93). Die Abklärungsperson hielt gestützt auf die Angaben der Beschwerdeführerin sowie die medizinischen Akten fest, im Haushalt bestehe seit August 2020 eine behinderungsbedingte Einschränkung von 10.5 % (VB 73 S. 6).