Sie reiste als 12-Jährige aus Q._____ in die Schweiz ein und arbeitete nach Beendigung der Schule in unterschiedlichen Firmen, bis sie schliesslich im Jahr 2010 bei der B._____ AG als Kommissioniererin angestellt wurde (VB 16 S. 2 ff.; 67.1 S. 7 f.; 67.4 S. 2). Gemäss Arbeitsvertrag vom 15. Juni 2010 startete die Beschwerdeführerin die Stelle bei der B._____ AG im Juni 2010 in einem 100-%-Pensum (VB 78 S. 13) und reduzierte dieses gemäss eigenen Angaben in der Folge aus gesundheitlichen Gründen schrittweise auf 40 % (VB 67.1 S. 8, 17). Dies lässt sich auch den jährlichen Einkommen gemäss Auszug aus dem individuellen Konto (IK) entnehmen (VB 16 S. 4). Ausweislich des IK-Auszuges war die