Hätte sie ihr Pensum erhöhen wollen, hätte sie dies bereits im Laufe der Einschulung der Zwillinge umsetzen können. Eine ausgewiesene Gesundheitsverschlechterung lasse sich den Akten ab Kündigungszeitpunkt entnehmen und die Arbeitsunfähigkeit sei ab August 2020 ausgewiesen (VB 73 S. 3; 93 S. 1). -6-