Auf die Angaben im Fragebogen Haushalt angesprochen, wonach sie auch bei Gesundheit nicht arbeiten würde, habe die Beschwerdeführerin gesagt, sie habe einfach etwas geschrieben, damit es erledigt sei (VB 73 S. 3). Die Abklärungsperson ging in ihrem Bericht vom 13. Juni 2022 und ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 11. Mai 2023 dennoch von einem Status von 40 % Erwerbs- und 60 % Haushaltsbereich aus (VB 73 S. 5; 93 S. 1) und hielt zur Festlegung und Begründung der Bemessungsmethode fest, die Beschwerdeführerin habe gegenüber der Eingliederungsberaterin angegeben, im Gesundheitsfall weiterhin in einem Pensum von 40 % erwerbstätig zu sein.