sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 14. September 2023 eine befristete Viertelsrente vom 1. August 2021 bis am 30. April 2022 zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 14. September 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 14.09.2023 sei aufzuheben. 2. A._____ sei eine Rente von 100% vom 01.08.2021 bis zum 30.04.2022 zu entrichten. Ab dem 01.05.2022 sei eine unbefristete Rente von mindestens 40% zu entrichten.