336a OR, also Entschädigungen für missbräuchliche Kündigungen, unter den Begriff Entschädigungsansprüche. Bei diesen beiden Entschädigungsarten handelt es sich um Strafzahlungen für das durch die missbräuchliche Kündigung oder die ungerechtfertigte fristlose Entlassung zugefügte Unrecht (vgl. Ziff. C212 der AVIG-Praxis ALE).