Mit Vereinbarung/Vergleich vom 21. Juli 2022 zwischen dem Beschwerdeführer und der B._____ GmbH reduzierte der Beschwerdeführer seine eingeklagte Forderung auf Fr. 25'000.00 brutto und verzichtete auf die Geltendmachung des Mehrbetrages und der Kosten. Die B._____ GmbH verpflichtete sich im Gegenzug, dem Beschwerdeführer einen Betrag von Fr. 25'000.00 brutto bis zum 31. August 2022 zu bezahlen (VB 58). Mit Lohnabrechnung vom 25. August 2022 wurde dem Beschwerdeführer der Betrag unter Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bezahlt (VB 49).