Der Beschwerdeführer macht demgegenüber im Wesentlichen geltend, die Entschädigungszahlung von Fr. 25'000.00 wegen missbräuchlicher Kündigung dürfe nicht zur Gegenverrechnung der ALK herangezogen werden. Bei der Zahlung handle es sich um eine "Sonderzahlung" und nicht um eine Nachzahlung von Lohn. -4-