Funktionelle Einschränkungen betreffend die bisherige Tätigkeit resultierten aus der Depression, den Angstzuständen und den Kurzzeitgedächtnisstörungen (VB 80 S. 4, 7). Angesichts der aktuellen Therapieerfolge bestünden Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt; viele Ressourcen würden nach Klinikaustritt jedoch in die Etablierung erlernter Emotionsregulationsstrategien fliessen, weshalb eine Vertiefung der bisher erreichten Therapieerfolge in einem ambulanten Setting klar indiziert sei. Eine langfristige Arbeitsbelastung müsse "sorgfältig geprüft und schrittweise (Start mit 20 % maximal 50 %) erhöht werden".