6.2.2. Im Austrittsbericht der Klinik B._____ vom 17. April 2023 über die stationäre psychiatrische Behandlung, der sich der Beschwerdeführer vom 19. Januar bis 6. April 2023 unterzogen hatte, wurde unter dem Titel "Psychopathologischer Befund nach AMDP bei Eintritt" (u.a.) festgehalten, dass -8-