Dr. med. G._____ fest, dass in den neuen medizinischen Unterlagen im Wesentlichen die bereits aktenkundigen psychiatrischen Diagnosen aufgeführt worden seien (PTBS, rezidivierende depressive Störung, Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren). Diese Diagnosen seien bereits wiederholt einer gutachterlichen und gerichtlichen Beurteilung unterzogen worden. Neue Informationen, welche insbesondere das Vorliegen einer PTBS nachvollziehbar machen würden, hätten den neuen medizinischen Unterlagen indes nicht entnommen werden können.