4.2. Die Verfügung vom 3. Mai 2016 basierte in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf dem psychiatrisch-neurologischen asim-Gutachten vom 14. Oktober 2013, das durch die Dres. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, D._____, Fachärztin für Neurologie, E._____, Facharzt für Neurologie, und F._____, Assistenzärztin, erstellt wurde (VB 8.95), sowie deren ergänzenden Stellungnahmen. Im Gutachten wurden die folgenden Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 8.95 S. 19):