2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. Dezember 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Am 25. März 2024 reichte der Beschwerdeführer einen Verlaufsbericht der Klinik B._____ vom 18. März 2024 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 13. September 2023 auf die Neuanmeldung des Beschwerdeführers zu Recht nicht eingetreten ist.