bzw. vom Beschwerdeführer zur Glaubhaftmachung einer seit der Verfügung vom 3. Mai 2016 eingetretenen anspruchsrelevanten Veränderung eingereichten medizinischen Berichte und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren, in welchem die Beschwerdegegnerin einen Bericht der Klinik B._____ einholte, trat diese mit Verfügung vom 13. September 2023 auf das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers nicht ein. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 13. September 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: