Im Bericht von Dr. med. G. vom 23. März 2022 werden neue Befunde festgestellt, welche auf eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin seit dem retrospektiv massgebenden Vergleichszeitpunkt der Verfügung vom 3. Mai 2019 (vgl. E. 2.2.2. hiervor) hinweisen. Dr. med. C. hielt am 17. Februar 2023 gar explizit fest, dass es (zwischen dem Erlass der Verfügung vom 3. Mai 2019 und der Abklärung in der E. im Jahr 2021) zu einer gesundheitlichen Verschlechterung "mit schweren krankheitsbedinge[n] Funktionseinschränkungen" gekommen sei. Der RAD-Arzt med. pract. D. hat sich weder mit dem Bericht des behandelnden Psychiaters Dr. med.