Weiter führte Dr. med. C. in der im Beschwerdeverfahren eingereichten Stellungnahme vom 17. Februar 2023 aus, dass sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin seit dem Erlass der Verfügung vom 3. Mai 2019 bis zur Abklärung durch die E. im Jahr 2021 verschlechtert habe. Abweichend -8- zum MedExP-Gutachten vom 1. Februar 2019 seien schwere krankheitsbedingte Funktionseinschränkungen festgestellt worden. Aufgrund von kombinierten Persönlichkeitsstörungen und eines Abhängigkeitssyndroms würden teilweise schwere Beeinträchtigungen vorliegen (vgl. Stellungnahme vom 17. Februar 2023, S. 3).