Sie sei gegenwärtig und auch auf absehbare Zeit für jegliche (berufliche) Tätigkeiten zu 100 % arbeitsunfähig. Die Aufarbeitung der traumatischen Erlebnisse bedürfe einer behutsamen Vorgehensweise. Sofern die Beschwerdeführerin entsprechende Fortschritte erzielen könne, ohne dass es dabei zu einer erneuten Dekompensation komme, erscheine ein langsamer, stufenweiser Aufbau der Belastbarkeit für eine Tätigkeit in einem geschützten Rahmen innerhalb von 9 bis 12 Monaten möglich (VB 329 S. 6). Weiter führte Dr. med.