sichtlich des Drogenkonsums versicherungsmedizinisch zu fordernden Abstinenz bestehe seit dem 1. August 2021 weiterhin eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit (unter Berücksichtigung der 2019 gutachterlich festgestellten orthopädischen Einschränkungen; VB 332 S. 3 f.). -6-