Dieser verwies im Wesentlichen auf das bidisziplinäre MedExP-Gutachten vom 1. Februar 2019 (VB 274) und hielt fest, dass darin eine Abhängigkeitsstörung von Cannabis und Kokain, gegenwärtig abstinent, diagnostiziert worden sei. Früher propagierte Diagnosen wie eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung (Typ impulsiv und Typ Borderline) und auch Traumafolgestörungen (posttraumatische Belastungsstörung und komplexe Traumafolgestörung) hätten gutachterlich nicht bestätigt werden können.