2.4. Mit Vernehmlassung vom 27. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 13. Dezember 2022 (vgl. Vernehmlassungsbeilage [VB] 337) zu Recht abgewiesen hat.