"1. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der Unterzeichnete sei zu ihrem unentgeltlichen Rechtvertreter zu ernennen." 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 27. Januar 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Markus Zimmermann, Rechtsanwalt, Baden, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter ernannt. 2.3. Mit Eingabe vom 23. Februar 2023 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme von Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 17. Februar 2023 nach.