1.4. Am 4. Februar 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem RAD. Mit Vorbescheid vom 31. Oktober 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin die Abweisung deren Rentenbegehrens in Aussicht. Am 13. Dezember 2022 verfügte die Beschwerdegegnerin schliesslich ihrem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 13. Dezember 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 26. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: