1.2. Mit Gesuch vom 1. November 2016 meldete sich die Beschwerdeführerin wieder bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) veranlasste die Beschwerdegegnerin – nebst weiteren Abklärungen – insbesondere eine bidisziplinäre Begutachtung bei der MedExP GmbH, Birmenstorf (MedExP-Gutach- ten vom 1. Februar 2019). In der Folge verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügungen vom 3. Mai 2019 einen Anspruch auf berufliche Massnahmen und auf eine Invalidenrente.