2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 18. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen bzw. – gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 82 % – eine ganze Rente zuzusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gegenpartei." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. Dezember 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: