Dr. med. H._____ in seinem Bericht vom 22. Dezember 2022 (VB 213 S. 2 f.) nicht. Dessen differentialdiagnostischen Überlegungen seien insofern in klinischer Hinsicht für den RAD nicht nachvollziehbar. Die Befundberichte der MRI-Aufnahmen anlässlich der PMEDA-Begutachtung und des MRI der LWS im Kantonsspital D._____ seien inhaltlich sehr ähnlich und würden nicht erkennen lassen, dass eine Veränderung in der Befundsituation eingetreten wäre. Hinweise auf ein "spinales Syndrom", wie im Schreiben der PMEDA vom 19. April 2023 konstatiert, würden sich weder aufgrund der Ergebnisse der bildgebenden Diagnostik noch aufgrund der Ausführungen von Dr. med.