5.3.4. In ihrer Stellungnahme vom 19. April 2023 führten die PMEDA-Gutachter aus, Dr. med. E._____ habe in seinem Schreiben vom Januar 2017 (VB 97) über keine erhebliche klinische Störung berichtet und die Prognose als gut eingeschätzt. Das orthopädische Gutachten habe keine klinisch relevante Fussdeformität erhoben. Der orthopädische Gutachter habe auch auf die Übereinstimmung mit der Arbeitsfähigkeitsbewertung aus dem Jahr 2012 und das aus seiner Sicht nicht gegebene Vorliegen von seiner Arbeitsfähigkeitsbewertung abweichender orthopädischer Vorberichte hingewiesen (VB 216 S. 1).