Auch hierzu würden die notwendigen klinischen Befunde fehlen, deren Einholung anzuraten sei. Aufgrund der neu genannten Diagnose eines Supinatorlogensyndroms sei dann gegebenenfalls über die Empfehlung zu einer Begutachtung (Orthopädie und Neurologie) zu entscheiden (VB 211 S. 1 f.).