Die im Schreiben dargelegte Konklusion einer aus den spinalen Bildbefunden ableitbaren Erklärung von Beschwerden lasse sich nicht teilen, da die in Rede stehenden Bildbefunde ohne epidemiologisch belegten eigenständigen Krankheitswert seien und nur im Kontext eines klinischen Befundes sinnvoll interpretierbar seien. Weiter würden im Schreiben vom 18. November 2022 unter anderem ein Supinatorlogensyndrom (mit nervaler Kompression) und eine Depression diagnostiziert. Auch hierzu würden die notwendigen klinischen Befunde fehlen, deren Einholung anzuraten sei.