psychische Grunderkrankung sei. Dr. med. C._____ sei jedoch Internist und eine Facharztqualifikation als Psychiater werde nicht genannt und einen leitlinienkonformen psychiatrischen Befund nach AMDP lege er nicht vor. Es bleibe also unklar, wie aus den Ausführungen von Dr. med. C._____ eine versicherungsmedizinisch ausreichend begründete andere Bewertung der Arbeitsfähigkeit abgeleitet werden könne. Ansonsten führe Dr. med. C._____ aus, er halte das Gutachten für lege artis erstellt und interpretiere den wohl nicht wesentlich anderen und nicht wesentlich geänderten Gesundheitszustand lediglich anders. Hinsichtlich der genannten Einlassung vermeintlich nicht berücksichtigter somatischer