5.3.1. In seiner Stellungnahme vom 29. September 2022 zum PMEDA-Gutachten führte Dr. med. C._____ aus, dass der gesamte Aufbau des Gutachtens lege artis erstellt worden sei. Er finde es jedoch nicht schlüssig, dass die Gutachter keine einzige Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit stellen würden. Dies sei für ihn schwer nachvollziehbar, da er die Beschwerdeführerin bereits über Jahre begleite und er sich nicht vorstellen könne, dass sie jegliche Arbeit angehen könne (VB 199 S. 1). Die Gutachter würden eine 100%ige Arbeitsfähigkeit bescheinigen.