Die Einschätzung der Gutachter sei in diametralem Widerspruch zu den Einschätzungen des langjährig behandelnden Arztes, der die Beschwerdeführerin für jegliche Arbeit als arbeitsunfähig erachte. Die Gutachter hätten sich auch nicht hinreichend mit den anderslautenden Einschätzungen der behandelnden Ärzte auseinandergesetzt. Gesamthaft betrachtet erscheine das PMEDA-Gutachten vom 21. [recte: 19.] Juli 2021 als nicht schlüssig (vgl. Beschwerde S. 7 ff., 15). Zudem würden die Gutachter selbst eine erneute Begutachtung als angezeigt erachten. Gestützt auf den Untersuchungsgrundsatz seien somit weitere Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen (vgl. Beschwerde S. 16).