Orthopädische Befunderhebung, Diagnosestellung und Beurteilung der Arbeitsfähigkeit seien für den RAD plausibel und nachvollziehbar, auch wenn die orthopädische Anamneseerhebung und die Diskussion der Befunde nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen würden. Nach Überzeugung des RAD sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das PMEDA-Gutachten gesamthaft die gesundheitliche Situation der Beschwerdeführerin angemessen abbilde und in Bezug auf die berufsbezogene Leistungsfähigkeit angemessen würdige (vgl. Aktennotiz vom 26. Januar 2024 S. 10). -8-