4. 4.1. Der vorliegend massgebliche retrospektive Vergleichszeitpunkt (vgl. E. 3.2. hiervor) bildet die mit Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2012.537 vom 13. Februar 2013 (VB 86) bestätigte Verfügung vom 7. August 2012 (VB 80), mit welcher das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin abgewiesen worden war. In dieser hatte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das internistisch-psychiatrisch-or- thopädische ABI-Gutachten vom 17. April 2012 (VB 73) gestützt. Darin wurden die nachfolgenden Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 73 S. 18): -5-