2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung vom 14.09.2023 vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Invalidenrente, zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 7. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.